Beschreibung
Zum 01.01.2017 wurde im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit grundlegend reformiert. Alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt eine Pflegestufe hatten, wurden in die nun gültigen Pflegegrade überführt. Mit der Umstellung in Pflegegrade hat sich auch die Begutachtungsrichtlinie (BRI) und damit die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit geändert. Über das Neue Begutachtungs -Assessment wird über 6 Module die Pflegebedürftigkeit einer Person eingeschätzt. Im hier vorliegenden Kurs werden diese Module vorgestellt und ihre Berechnung erläutert. Es gibt zwei Fortbildungspunkte für die „Registrierung beruflich Pflegender“.
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Persönliche Einzellizenz
Der Kurs ist sofort in Ihrem persönlichen Lernenden-Account verfügbar. Dort können Sie können den Kurs selbst absolvieren.
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